Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen W² Automation (Einzelunternehmen), Kökerstraße 10A, 33330 Gütersloh (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Schulung, Softwareentwicklung, Automatisierung und Hosting.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Als Schriftform gilt auch die elektronische Form (E-Mail).
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
(3) Bei Schulungen und Workshops umfasst die Leistung die Durchführung der vereinbarten Inhalte. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Lernerfolg der Teilnehmer.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der zur Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen im Rahmen der Vertragsdurchführung befugt ist.
(3) Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Mehraufwand, der durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung entsteht, kann gesondert berechnet werden.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Für Projektleistungen gilt, sofern nicht anders vereinbart: 50 % der Vergütung bei Auftragserteilung, 50 % bei Fertigstellung (Go-Live).
(3) Für laufende Leistungen (Hosting, Wartung, Retainer) erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(5) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Preise für laufende Leistungen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 60 Tagen anzupassen, sofern sich die zugrunde liegenden Betriebs-, Infrastruktur- oder Lizenzkosten wesentlich verändern.
§ 6 Termine und Fristen
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, berechtigen zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungszeit.
§ 7 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung abzunehmen oder etwaige Mängel schriftlich zu benennen.
(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 8 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen.
(2) Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 10 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertragsgemäß erstellten Arbeitsergebnissen.
(2) Quellcode wird dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung übergeben, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die eingesetzten allgemeinen Methoden, Werkzeuge und Erfahrungen auch für andere Projekte zu nutzen.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertragsverhältnisses zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von zwei Jahren.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge über einmalige Leistungen (z. B. Schulungen, Workshops, Softwareentwicklung oder Website-Projekte) enden mit vollständiger Leistungserbringung und Bezahlung.
(2) Die Laufzeit laufender Leistungen (z. B. Hosting, Wartung, Retainer oder Managed Services) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.
(3) Sofern im jeweiligen Angebot oder Vertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde, verlängern sich laufende Verträge jeweils automatisch um einen weiteren Monat und können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Mit Beendigung eines laufenden Vertrages enden sämtliche Wartungs-, Support-, Hosting- und Betriebsleistungen. Bereits eingeräumte Nutzungsrechte an vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen bleiben hiervon unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.